...Die neue Benutzeroberfläche in Lexware TAXMAN Angestellte, Rentner, Selbstständige führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung und unterstützt Sie mit vielen Hinweisen, zeigt Sparmöglichkeiten auf und prüft Ihre Daten nach der Eingabe auf Korrektheit. Mit der Lexware Aktualitätsgarantie sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn Lexware stellt Ihnen jedes Jahr eine aktualisierte Version von TAXMAN zur Verfügung – mit allen Steueränderungen. Diese Software ist ideal für Arbeitnehmer, Familien und Selbstständige, die ihre Steuererklärung effizient und korrekt erstellen möchten.
Durch die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Ast können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Steuererklärungen werden für Sie zur Nebensächlichkeit, um die Sie sich nicht mehr sorgen müssen.
Rund um die Steuererklärung gibt es neue digitale Möglichkeiten, um die Zusammenarbeit einfacher zu gestalten.
Meine Steuern können Sie das ganze Jahr über Handwerkerrechnungen, Arztrechnungen oder andere wichtige Dokumente digitalisiert für den Steuerberater ablegen. Dabei unterstützt Sie das Programm Meine Steuern mit einer Liste empfohlener Dokumente, damit nichts vergessen wird.
Erledigen Sie ihre Belege doch gleich - Mit dem Vorteil, dass Sie dann nicht mehr einmal im Jahr aufwändig alle Zettel für die Einkommensteuererklärung zusammen suchen müssen.
Meine Steuern haben Steuerzahler und Steuerberater jederzeit flexibel Zugriff - zu Hause und auch unterwegs als App auf dem Smartphone oder Tablet.
Des Weiteren ist es uns nun möglich Ihnen die fertige Steuererklärung ebenfalls digital bereitzustellen. Hier können Sie die Einkommensteuererklärung dann über
Freizeichnung ONLINE
bestätigen - schnell, einfach, flexibel.
abhängig Beschäftigte wurden zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn
– sie von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bekommen haben
– Ehepartner die Lohnsteuerklassen-Kombination III/v gewählt haben
– auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen wurden
– Haushaltsfreibeträge und Kinderfreibeträge übertragen wurden
– im laufenden Jahr die allgemeine und auch die festgelegte Steuerkarte benutzt wurden
– Nebeneinkünfte und Einkünfte über 410 Euro die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, erzielt wurden
– ein Mitarbeiter im Jahr des Todes seines Ehepartners wieder heiratet.
Personen, die andere Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen – also keine Mitarbeiter wurden – müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag (7 236 Euro für Ledige Steuerpflichtige beziehungsweise auch 14 472 Euro für Verheiratete Personen im Jahr 2002) übersteigen.
Für Mitarbeiter lohnt sich in der Regel die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch dann, wenn sie dazu nicht verpflichtet wurden. Aufgrund der Pauschbeträge, wie dem Mitarbeiterpauschbetrag, und weiterer Abzugsmöglichkeiten wird in vielen Fällen ein Teil der im Laufe des Jahres abgeführten Lohnsteuer zurückerstattet.
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31.05. des Folgejahres bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Steuerformulare und -programme machen dem Laien nicht selten das Leben schwer. Investieren Sie lieber in die professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung durch unsere Kanzlei, denn sie sparen nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.
Als Steuerberater können wir für Sie in der Regel eine höhere Erstattung gegenüber dem Finanzamt durchsetzen, als es Ihnen selbst möglich ist. Unser Service umfasst zudem die Prüfung des Steuerbescheides und ggf. den fristgerechten Einspruch.
Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Egal, ob es sich um Einkommensteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- oder Feststellungserklärungen handelt: Das ist unser täglich Brot. Zu unserem Leistungsprofil gehört aber auch die Erstellung von Erbschafts- oder Schenkungsteuererklärungen, Erklärungen zur Feststellung von Einheitswerten oder Anträge auf Steuervergütungen.
Die Deklarationspflichten beim Finanzamt werden durch die ergänzende Erstellung von Steuererklärungen abgerundet bzw. vollendet.
Steuererklärungen fallen nicht nur bei Gesellschaften und ihren Gesellschaftern an, sondern auch bei Einzelunternehmen und Freiberuflern sowie bei Privatpersonen.
Wir erstellen für Sie jede Art von Steuererklärung, die das Finanzamt von diesen unterschiedlichen Personengruppen fordert:
• Körperschaftsteuererklärung
• Gewerbesteuererklärung
• Umsatzsteuererklärung
• Feststellungserklärungen
• Einkommensteuererklärung (auch Vermietung und Verpachtung)
• Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung
• Sonstige Steuererklärungen/-anmeldungen
• Prüfung von Steuerbescheiden
• Einlegung von Rechtsbehelfen
Unsere Experten erstellen für Sie die notwendigen Steuererklärungen und bringen Ihnen Verlässlichkeit und Sicherheit. Durch die sorgfältige Erstellung Ihrer Steuererklärungen werden Ihre steuerlichen Angelegenheiten rechtssicher gegenüber der Finanzverwaltung erklärt. Dabei ermöglichen wir Ihnen durch vorausschauende Steuergestaltung die maximale Planbarkeit.
Bei uns erhalten Sie eine termingerechte, zuverlässige Methode, mit der Sie Ihre Abgabenlast minimieren und Steuern einsparen. Wir führen detailreiche Steuererklärungen mit Qualität und Gewissen durch.
ET Retail GmbH bietet Steuerberatungsdienste an, um Unternehmen dabei zu helfen, optimale Buchhaltungsmodelle für die internationale EU-USt. zu bestimmen. Dieser Service ist entscheidend für Unternehmen, die ihre Steuerstrategien optimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften sicherstellen möchten. Durch die Bereitstellung von fachkundiger Steuerberatung hilft ET Retail GmbH den Kunden, ihre Steuerverpflichtungen zu minimieren und ihre finanzielle Leistung zu verbessern.
Der Beratungsservice ist auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Kunden zugeschnitten und bietet personalisierte Lösungen, die mit ihren Unternehmenszielen übereinstimmen. Das Team von Steuerexperten bei ET Retail GmbH ist in der Lage, eine Vielzahl von steuerlichen Angelegenheiten zu bearbeiten, sodass die Kunden den Service von höchster Qualität erhalten. Dieser Service verbessert nicht nur die finanzielle Effizienz, sondern trägt auch zum Gesamterfolg der Geschäftsabläufe bei.
Wir erstellen private und/oder betriebliche Steuererklärungen und achten auf alle Ersparnismöglichkeiten. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und überwachen Ihre Termine.
Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler. Auch bei Fragestellungen von Behörden und Banken stehen wir Ihnen als Ihr Ansprechpartner immer zur Seite.
Anfertigung von Steuererklärungen, Anträgen und Prüfung von Steuerbescheiden
müssen nur noch abgeben werden, soweit inländische Einkünfte erzielt werden, die unter § 49 EStG aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich etwa um Einkünfte aus der Vermietung von in Deutschland belegenen Immobilien.
Für beratene Fälle
Abgabetermin Ende Februar des übernächsten Jahres
Für unberatene Fälle
Abgabetermin sieben Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums
Wir erklären es dem Finanzamt. Die private oder betriebliche Steuererklärung ist in vielen Fällen sehr umfangreich und benötigt ein stets aktuell gehaltenes Fachwissen. Wir holen das Beste für Sie heraus.
Erstellung von Steuererklärungen aller Art für Gesellschaften aller Rechtsformen, Gesellschafter, Stiftungen und Vereine, Freiberufler, Einzelunternehmer und Privatpersonen.
Einkommensteuererklärungen
Körperschaftsteuererklärungen
Gewerbesteuersteuererklärungen
Umsatzsteuererklärungen
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Ihr Nutzen:
Wir erstellen die notwendigen Steuererklärungen für den gemeinnützigen Rechtsträger und ggf. vorhandene wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bzw. Betriebe gewerblicher Art. Daneben beraten wir bei Abgrenzungsfragen zu Zweckbetrieben.
Das deutsche Steuerrecht fordert eine Vielzahl regelmäßig wiederkehrender aber auch einmaliger Steuererklärungen. Ich helfe Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, sowohl für Sie als Privatperson oder als Unternehmer. Eine Optimierung Ihrer Steuerlast habe ich hierbei stets im Blick.
Eine elektronische und sichere Übermittlung Ihrer Steuererklärungen an das Finanzamt gehört selbstverständlich zu meinen Aufgaben, wie auch die Zusammenstellung der notwendigen Belege. Ich erstelle Sonder- und Ergänzungsbilanzen, steuerliche Gewinnermittlungen und Überleitungsrechnungen.
Eine Ermittlung der zu erwartenden Steuerzahlungen ist für mich selbstverständlich. Sowohl nach persönlichem Bedarf oder regelmäßig für Unternehmer mit Erstellung der Buchhaltung des dritten und vierten Quartals.
Zu meinen Leistungen gehören:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftssteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärung
Alle ergangenen Steuerbescheide werden kurzfristig geprüft, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Sofern notwendig lege ich fristgerecht Einspruch ein, um Ihre Interessen zu wahren. Ferner stehe ich Ihnen und dem Finanzamt als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Meine Leistungen:
- Existenzgründung
- Finanzbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Steuererklärungen und Steuerberatungen
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen behilflich. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, Ihre wichtigen privaten und unternehmerischen Entscheidungen durch eine optimale Steuergestaltung zu begleiten.
Wir beraten und erstellen für Sie alle notwendigen Steuererklärungen mit vorausschauender Ergebnisberechnung wie:
Einkommensteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen und der Ermittlung der Einkünfte
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
Körperschaftsteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen
Gewerbesteuererklärung mit Zerlegungserklärung
Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen
Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung
Finanz- und Anlagenbuchführung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen
Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
Erstellung von sämtlichen betrieblichen Steuererklärungen
Erstellung sämtlicher Steuererklärungen des privaten Bereichs
Arbeitnehmerveranlagung
Vermietung und Verpachtung
Beratung bei Investitionen mit Steueroptimierung
Die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung basiert auf dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Steuererklärungen für die Pflichtveranlagungen sind grundsätzlich spätestens 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Diese gesetzliche Frist kann von den Finanzbehörden jedoch unter Umständen verlängert werden.
Gibt der Steuerpflichtige entgegen seiner Verpflichtung die Steuererklärung nicht ab, kann die Abgabe durch ein Zwangsgeld erzwungen werden. Allerdings kann das Finanzamt auch umgehend die Schätzung einleiten. Die Schätzung setzt weder einen Versuch der Erzwingung voraus, noch wird durch sie die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung betroffen. Daneben ist im Fall der Nichtabgabe oder der verspäteten Abgabe der Steuererklärung regelmäßig die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich.
Wir geben Ihnen als Privatperson, Freiberufler oder Unternehmensvertreter umfassende Auskünfte und Hilfestellungen im Bereich der Steuererklärung.
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
Anträge auf:
Investistionszulage
Eigenheimzulage
Alle Steuererklärungen werden EDV-gestützt erstellt
weitere Steuererklärungen auf Anfrage
Steuerliche Beratung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Liquiditätsanalysen
Existenzgründung
Praxisabgabe
Finanzbuchhaltung
Gehalts/Lohnbuchhaltung
Jahresabschlüsse
Steuererklärungen
Steuerbescheidprüfungen
Betriebsprüfungen
Vermögensübertragung
In Kürze wird Ihnen über dieses Formular ein persönlicher Login-Bereich zur Verfügung stehen.
Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung einschl. Zerlegung
Feststellungserklärung
Körperschaftsteuererklärung (ggf. unter Berücksichtigung von Organschaftsverhältnissen)
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen